Der Aussöhnungsprozess Deutschlands mit den Herero, Nama und Namibia – Mediation als Chance?

Seminararbeit 2020

Nur weil etwas vergangen ist, ist es noch lange nicht vergessen. Und obwohl die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt ist von den Errungenschaften der globalen Gerechtigkeit, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Gründung des Internationalen Strafgerichtshof, sind die Wunden der Vergangenheit noch lange nicht geheilt. Das Bedürfnis vergangenes Unrecht als solches anzuerkennen oder dieses wiedergutzumachen, ist allgegenwärtig. Und auch die bisherige koloniale Amnesie Deutschlands schwindet allmählich.

Seit der Unabhängigkeit Namibias 1990 fordern Aktivist*innen von Opferverbänden der Herero und Nama von der Bundesregierung die Anerkennung des deutschen Genozids in der Kolonialzeit und Reparationen. Regierungsvertreter verhandeln nun seit 2015 als Sonderbeauftragte über den Umgang der deutschen Schuld miteinander. Die Opfervertreter*innen sind an den Verhandlungen allerdings nicht beteiligt und haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie versuchen bereits seit vielen Jahren auf dem juristischen Weg, Reparationen zu erhalten. Bislang allerdings ohne Erfolg. Eigentlich hätten Entschuldigung und Wiedergutmachung 2016 durch eine bilaterale Vereinbarung zwischen den Regierungen in Berlin und Windhoek erledigt sein sollen. Dazu ist es bis jetzt allerdings nicht gekommen. Zuletzt soll die namibische Regierung ein deutsches Angebot über zehn Millionen Euro als Wiedergutmachung abgelehnt haben. Es scheint nicht nur so, dass das Recht Konflikte um vergangenes Unrecht, wie im Fall der Herero und Nama, nicht in einem umfassenden Sinn lösen kann, sondern auch die Diplomatie hier versagt. Die Regierungen sind gefangen in ihrer klassischen Denkweise, nach der lediglich Regierungen miteinander verhandeln können und die Zivilgesellschaft ausgeschlossen wird.[1] Doch ohne die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen erscheint eine friedliche Lösung aktuell unwahrscheinlich. Wie werden die Nachfahr*innen reagieren, wenn sich Namibia und Deutschland auf einen Betrag einigen, von dem die Herero und Nama nicht oder nur in einem geringen Maß profitieren? Wird sich an der Situation dieser Gruppen im Land etwas verbessern oder verschlimmern? Wird es zu Gewalt kommen? Wenn formelle Streitbeilegungsformen zu scheitern drohen, stellt sich die Frage nach alternativen Methoden für die Konfliktbearbeitung.

Eine alternative Methode der Streitbeilegung in diesem Konflikt könnte Mediation sein. Welche neuen Perspektiven könnte Mediation in dem Verhandlungsprozess aufzeigen? Wie könnte Mediation Räume für neue Denk- und Verhaltensweisen schaffen? Diese Seminararbeit fragt daher, ob Mediation eine Chance im Konflikt zwischen Deutschland, Herero, Nama und Namibia auf Aussöhnung sein kann. Strukturell wird diese Arbeit zunächst ausführlich auf den Konflikt eingehen und hierfür den historischen Kontext erläutern, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Akteur*innen betrachten und sich mit der Erinnerungskultur in beiden Ländern beschäftigen. Indem anschließend auf die Bemühungen der Opfervertreter*innen und die Verhandlungen der Regierungsvertreter eingegangen wird, ist die Geschichte des Konflikts für diese Arbeit ausreichend analysiert. Im dritten Kapitel folgt dann die Auseinandersetzung mit Mediation. Hier werden zunächst die theoretischen Grundlagen von Transitional Justice und Mediation kurz besprochen, um anschließend die Konferenz „Namibia: Eine Woche für Gerechtigkeit“, die vergangenes Jahr in Namibia stattgefunden hat, vorzustellen. Dafür wurde ein Expert*inneninterview mit dem daran beteiligten Mediator Thomas R. Henschel geführt. Als Expert*in gilt eine Person, die selbst Teil des Handlungsfeldes ist, welches den Forschungsgegenstand bestimmt.[2] Außerdem gelten Menschen als Expert*innen, wenn sie über einen privilegierten Zugang zu Informationen verfügen.[3] Für ein Expert*inneninterview ist entscheidend, dass die Interviewpartner*innen aufgrund ihrer individuellen Position und persönlicher Beobachtungen ein spezifisches Wissen über den Sachverhalt besitzen.[4] Da die vorliegende Arbeit die Reparationsforderungen der Herero und Nama und die Verhandlungen darüber zum Inhalt hat, und danach fragt, ob Mediation für diesen Prozess eine mögliche Methode der Konfliktbearbeitung sein könnte, ist Henschel als Mediator, der an der Konferenz in Namibia beteiligt war, eine wichtige Quelle. Durch seine Einschätzungen und Informationen, in Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung mit Mediation in Transitional Justice-Prozessen und in Verbindung mit der Konfliktanalyse ergeben sich schließlich Schlussfolgerungen, die die zu Beginn gestellten Fragen diskutieren. Abschließend werden in einem Fazit die Ergebnisse der Seminararbeit zusammengefasst.

II. Verhandlungen über Völkermord

Während der deutschen Kolonialherrschaft ab 1883 im heutigen Namibia, setzten sich die Herero im Januar 1904 sowie einige Nama ab dem Ende selbigen Jahres gegen die koloniale Eroberung und Enteignung durch die Deutschen zur Wehr.[5] Generalleutnant Lothar von Trotha sollte den „Aufstand“[6] niederschlagen. Seinen sogenannten Vernichtungsbefehlen von 1904 (gegen die Herero) und 1905 (an Nama adressiert) fielen letztendlich Tausende zum Opfer.[7] Nach der Schlacht am Waterberg 1904 trieben die deutschen Schutztruppen die Herero in die Omaheke-Wüste, wo viele auf der Flucht durch die Halbwüste verdursteten.[8] Die Überlebenden kamen zusammen mit den gefangenen Nama in Konzentrationslager und mussten Zwangsarbeit leisten, woraufhin weitere an Hunger und schlechten Bedingungen starben.[9] Die Opferzahlen in der Wissenschaft beruhen auf Schätzungen zwischen 35.000 bis zu 100.000 und sind unter vielen Historiker*innen strittig. Unbestreitbar jedoch sind die Folgen der deutschen Kolonialisierung, die noch heute zu spüren sind: Neben der Dezimierung der Herero, wurden ihnen auch Lebensgrundlagen wie Land und Vieh genommen. Heute gehören sie zu den kleinsten und ärmsten indigenen Völkern Namibias.

1. Verhältnis zwischen Namibia und Deutschland

Die Tatsache, dass erst über 110 Jahre später über die Verbrechen der deutschen Schutztruppen in Deutsch-Südwestafrika verhandelt wird, liegt unter anderem an dem jahrzehntelangen Schweigen deutscher Staatsvertreter*innen. Grundsätzlich haben Bundestag und Bundesregierung seit 1989 immer wieder den besonderen Stellenwert Namibias für Deutschland betont.[10] Im Juni 2004 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Beschluss zum Gedenken an die Opfer des Kolonialkrieges im damaligen Deutsch-Südwestafrika und bekannte sich hierin zu seiner besonderen historischen und moralischen Verantwortung gegenüber Namibia.[11] „Deutschland muss sich seiner kolonialen Vergangenheit in aller Klarheit und Deutlichkeit stellen“[12], heißt es in dem Antrag zu dem Beschluss. Gleichzeitig forderte der Bundestag die Bundesregierung dazu auf, die bilateralen Beziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Namibia und der Bundesrepublik zu vertiefen.[13] Erst im August 2004, mit der damaligen Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul entschuldigte sich erstmals öffentlich ein Mitglied der Bundesregierung in Namibia für die Verbrechen der deutschen Kolonialherrschaft.[14] Allerdings folgte zunächst kein weiterer deutscher Politiker ihrem Beispiel.  Ein Antrag der SPD-Fraktion im März 2012, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, den Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 als Kriegsverbrechen und Völkermord anzuerkennen, fand keine Mehrheit.

Bereits in den 1970er Jahren hat Deutschland als Mitglied der westlichen Kontaktgruppe im Rahmen der Vereinten Nationen die namibische Unabhängigkeit diplomatisch unterstützt und damit zu einer Intensivierung der bilateralen Beziehungen beigetragen.[15] Und seit der Unabhängigkeit Namibias, ist Namibia ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Beide Länder haben 1991 ein Kulturabkommen abgeschlossen, dass Kooperationen in den Bereichen Wissenschaft und Hochschulen, Sprachförderung, Medien, Film und Literatur sowie Sport umfasst.[16] Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erhält kein anderes Land (pro Kopf) höhere Zuwendungen als Namibia.[17] Zur Entwicklung der deutsch-namibischen Beziehungen haben daneben auch die gegenseitigen Besuche hochrangiger Politiker*innen der beiden Länder beigetragen.[18] Allerdings zeigten die Politiker*innen der rot-grünen Koalition vom 27. Oktober 1998 bis zum 22. Oktober 2002 nur wenig Interesse für die einstige Kolonie. Der damalige Außenminister Fischer nahm sich beispielsweise keine Zeit für einen Besuch und auch andere Mitglieder des Schröder-Kabinetts ließen sich dort seltener sehen, als dies mit der vorherigen Regierung der Fall gewesen war.[19]

Die wiederholte Betonung des guten Verhältnisses[20] zwischen Namibia und Deutschland muss allerdings unbedingt kritisch hinterfragt werden, da besonders das erste Jahrzehnt namibisch-deutscher Beziehungen das prekäre Sonderverhältnis beider Staaten nicht abmildern konnte.[21] Auch Namibias Forderungen an die deutsche Regierung seit Ende der 1990er Jahre nach einer materiellen Unterstützung der Landreform wurden von deutscher Seite nur hinhaltend beantwortet.[22] Die vielfach verwendete Formulierung der „besonderen Beziehungen“ ist seit 1989 vor allem zu einer leeren Hülse verkommen, die kaum ausgefüllt wurde. Mithin kann die Ernsthaftigkeit dieser Proklamation bezweifelt werden.[23]

2. Die Erinnerungskultur in Deutschland und Namibia

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die koloniale Geschichte Deutschlands nur in sehr geringem Maße im Bewusstsein vieler Deutschen präsent ist.[24] Nicht nur die repressive und wirtschaftliche Ausbeutung der Kolonialherrschaft wurde von deutschen Historiker*innen wenig thematisiert, sondern auch das gewaltsame Vorgehen der deutschen Truppen gegen die indigene Bevölkerung Deutsch-Südwestafrikas.[25]

Den Tod vieler Herero und Nama feierten die Deutschen in Deutsch-Südwestafrika am 27. Januar 1912 mit der Einweihung des neu errichteten Kriegerdenkmals in Windhoek.[26] Dieses Reiterdenkmal sollte als ein Siegessymbol fungieren und den politischen Macht- und Besitzanspruch des Deutschen Reiches über Deutsch-Südwestafrika demonstrieren.[27] Im Deutschen Reich selbst gab es zwar ebenfalls Gedenktafeln und Denkmäler, jedoch in verhältnismäßig geringerer Zahl.[28] Als 1915 die südafrikanische Armee während des Ersten Weltkrieges in Deutsch-Südwestafrika die deutsche Schutztruppe geschlagen hatte und 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die deutschen Kolonialschwärmer*innen endgültig alle neokolonialen Träume begraben mussten, geriet die Vernichtung der Herero und Nama in Deutschland in Vergessenheit.[29] Die noch erhaltenen Kolonialdenkmäler wurden insbesondere in der DDR flächendeckend im Zuge der Beseitigung der imperialistischen Erblast Deutschlands entfernt.[30]

Dagegen fand in Namibia in den fünfziger und sechziger Jahren durch die Südwester-Deutschen weiterhin die Pflege ihrer Traditionen, der Erhalt des Kulturgutes, der Sprache sowie die Restaurierung von Kolonialbauten und deutschen Kriegsgräbern statt.[31] So blieb auch das Windhoeker Reiterdenkmal lange jeglicher Kritik entzogen. Auch nach der Unabhängigkeit Namibias 1990 von Südafrika blieb der von vielen befürchtete staatliche Bildersturm aus, da der damalige Präsident Sam Nujoma die Zerstörung kolonialer Herrschaftssymbole nicht als Voraussetzungen für einen politischen Neuanfang des Landes betrachtete.[32]

Die namibische Regierung hat bisher wenige Bemühungen getätigt, um zur Aufarbeitung von Gewalterfahrungen durch die deutschen Schutztruppen beizutragen.[33] Die Kriegsereignisse der Jahre 1904 bis 1908 kamen meist nur in die Öffentlichkeit durch die Berichterstattung über die Reparationsforderungen.[34] Wobei zu beachten ist, dass dem Kolonialkrieg für die Herero und Nama eine bewusstseinsprägende Bedeutung zukommt.[35] Jedes Jahr im August finden beispielsweise in Okahandja der Herero-Tag und am Waterberg ein Gedenktag statt.[36] Diese Feste sind sowohl in der Tradition der Herero als auch der Südwester*innen ein wichtiger Bestandteil des politischen und nicht-staatlichen Totenkults.[37] Im Dezember 2013 wurde das Reiterdenkmal von seinem Standort entfernt und in der Alten Feste verschlossen.[38] Dies soll allerdings ohne öffentlichen Dialog stattgefunden haben.[39]

3. Bemühungen der Herero und Nama um Entschädigung und Entschuldigung

Seit der Unabhängigkeit Namibias haben die Nachfahr*innen der Herero und Nama verschiedene Maßnahmen ergriffen, um für die Kolonialverbrechen und deren Folgen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungsleistungen zu erlangen.

1990 forderten die Herero die damalige namibische Regierung vergeblich auf, einen Brief mit Wiedergutmachungsforderungen an die deutsche Regierung weiterzuleiten.[40] Ein Treffen zwischen dem Herero-Führer Kuama Riruako mit dem damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher im selben Jahr war zudem erfolglos.[41] Ebenfalls ohne Erfolg waren Bemühungen der Herero im Rahmen von Staatsbesuchen 1995 von Helmut Kohl sowie 2008 von Roman Herzog in Namibia.[42] Kohl trat während der Reise nicht nur in ein Fettnäpfchen, sondern betonte unter anderem die besonderen Verdienste der Deutschsprachigen bei der Entwicklung des Landes.[43] Herzog lehnte eine offizielle Entschuldigung sowie Entschädigungsleistungen mit dem Hinweis auf die dafür fehlende Rechtsgrundlage ab.[44]

Da eine außergerichtliche Versöhnung durch Verhandlungen zwischen den Herero und Nama mit der Bundesrepublik Deutschland nicht zustande kam und zudem wenig aussichtsreich erschien, wurden seit 1998 verschiedene Klagen gegen Deutschland sowie deutsche Unternehmen eingereicht.[45]  Bislang war keine der Klagen erfolgreich.

Am 9. Juli 2015 forderte das Bündnis „Völkermord verjährt nicht“ mit dem Appell „Völkermord ist Völkermord“ vor dem Bundestag die offizielle Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama.[46] In dem Appell verlangten mehr als hundert Erstunterzeichner*innen aus Wissenschaft, Kunst, Kultur und Politik die Anerkennung des in Deutsch-Südwestafrika Geschehenen als Völkermord.[47] Die Forderung nach einem Dialog mit den Nachfahr*innen der Opfer und die Bereitschaft zur Bearbeitung der Vergangenheit wurde laut.[48] Einen Tag später sprach das Auswärtige Amt bei einer Regierungspressekonferenz erstmals von Völkermord.[49] Die Mit-Initiatoren der Kampagne „Völkermord ist Völkermord“ Henning Melber und Reinhart Kößler bezeichnen diese Wortwahl in einem Debattenbeitrag für das Journal „Internationale Politik und Gesellschaft“ der Friedrich-Ebert-Stiftung nach den Jahren der Verweigerung und Leugnung als Wendepunkt und möglichen Durchbruch.[50] Während das Bündnis am 6. Juli 2015 bei der Überreichung des Appels an den Bundespräsidenten abgefertigt wurde, ohne zu einem Gespräch hereingebeten zu werden, befürwortete wenige Tage später der damalige Bundestagspräsident Lammert in einem Zeitungsartikel die Anerkennung des Völkermordes.[51] Der Erfolg der zivilgesellschaftlichen Bemühungen sowohl auf namibischer wie auf deutscher Seite folgte am 10. Juli 2015 mit der deutlichen Benennung durch das Auswärtige Amt.[52] Dass die Opfervertreter*innen in den nachfolgenden Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland jedoch nicht als gleichwertige Akteur*innen teilhaben konnten und dieser anfängliche Erfolg dadurch folglich stark geschmälert wurde, wird in einem späteren Teil dieses Kapitels erläutert.

Problematisch ist zudem, dass es Unstimmigkeiten innerhalb der namibischen Opferverbände und Interessengruppen gibt: Nach Medienberichten sollen sich Rukoro und die sechs Königshäuser der Herero gegenseitig ablehnen und Nama-Vertreter*innen werfen ihm vor, die Wiedergutmachungsverhandlungen für eigene politische Zwecke zu missbrauchen.[53] Daneben gibt es unterschiedliche Forderungen bezüglich der Form einer deutschen Wiedergutmachung. Teilweise werden Zahlungen direkt an die Nachfahr*innen der Opfer gefordert, jedoch gibt es auch Gruppen, die ähnlich wie die namibische Regierung fordern, dass die Zahlungen der gesamten Bevölkerung Namibias zugutekommen sollen in Form von Infrastrukturmaßnahmen und dem Ankauf von Farmland, welches bislang von deutschen Siedlern bestellt wird.[54]

4. Verhandlungen der Regierungsvertreter

Seit 2015 verhandeln Regierungsvertreter als Sonderbeauftragte über den Umgang der deutschen Schuld miteinander: auf deutscher Seite Ruprecht Polenz, auf namibischer Zedekia Ngavirue, der frühere EU-Botschafter Namibias.[55] Eigentlich sollten Entschuldigung und Wiedergutmachung 2016 durch eine bilaterale Vereinbarung zwischen den Regierungen in Berlin und Windhoek erledigt sein. Dazu ist es bis jetzt allerdings nicht gekommen. Bei den Verhandlungen geht es der Bundesregierung nicht darum, Reparationen speziell für die Nachfahren der Opfer der Nama und Herero auszuhandeln, sondern mit welchen Entwicklungsprojekten Deutschland Namibia ganz allgemein unterstützen wird. Die Verhandlungen sind heikel, da die Bundesregierung zwar grundsätzlich ein Zeichen der Verantwortung setzen, jedoch auch eine Kettenreaktion vermeiden will, da unter anderem in Griechenland, Polen und Italien noch immer Nachfahr*innen von Opfern des Nationalsozialismus auf Reparationszahlungen hoffen.[56] Daneben wurden ebenfalls in Togo, Kamerun, Tansania und der Südsee Verbrechen von deutschen Kolonialtruppen verübt.[57] Dass die deutsche Regierung mit dem Ergebnis der Verhandlungen mit Namibia keinen Präzedenzfall schaffen will, ist mithin offensichtlich.

Das Vorgehen der namibischen Regierung läuft damit der Resolution der Namibischen Nationalversammlung vom Oktober 2006 eigentlich zuwider, da sie zwar in Freundschaft eine Lösung suchen, jedoch lediglich zwischen der Bundesregierung und den Opferverbänden vermitteln soll, statt selbst Partei der Verhandlungen zu sein.[58] Hintergrund hierfür ist unter anderem, dass Namibia aus vielen indigenen Gruppen besteht, von denen die Ovambo die Einflussreichsten und Mächtigsten in Politik und Gesellschaft sind.[59] Die Herero und Nama gehören demgegenüber zu den Minderheiten. Die namibische Regierung hat bisher – zumindest öffentlich – keine finanziellen Wiedergutmachungsforderungen gegen die Bundesregierung erhoben, weshalb Kritiker*innen vermuten, dass die Regierung von Namibia einen Rückgang der Entwicklungsgelder befürchtet, falls sie auf finanzieller Wiedergutmachung bestehen würde.[60] Die Diskussion um den Landbesitz in Namibia hat außerdem bisher in den Verhandlungen eigentlich keine Rolle gespielt, obwohl diese Frage für weite Teile der Zivilbevölkerung von großer Bedeutung ist.[61]

In einem offenen Brief haben Jürgen Zimmerer, Johannes Odenthal, Wolfgang Kaleck und Thomas Henschel im April 2019 ihre Sorge über den Verlauf der Verhandlungen zum Ausdruck gebracht: „Koloniales Unrecht wird nicht (nur) durch einen Verhandlungsprozess und einen möglichen Vertrag zwischen den Staaten […] beendet.“[62] Auf das Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas und Staatsministerin Müntefering gab es keine öffentliche Antwort.[63] Zimmerer, Odenthal, Kaleck und Henschel schreiben, dass eine Verständigung, die für die Betroffenen akzeptabel ist, nur unter Beteiligung der Opfergruppen gelingen könne.[64] Außerdem zeigen sie Verständnis für den juristischen Weg von Teilen der Betroffenen, der als Ausdruck ihrer Not verstanden werden könne, als gleichberechtigte Gesprächs- und Verhandlungspartner*innen akzeptiert zu werden.[65] Schließlich fordern sie einen dialogischen, transparenten und partizipativen Prozess, der die Betroffenen zu Beteiligten macht, um durch den von Deutschland bisher betriebenen Ansatz das Problem nicht weiter zu verschärfen.[66]

Solchen Vorwürfen traten Repräsentant*innen bereits in der Vergangenheit mit dem Hinweis auf die besondere entwicklungspolitische Zusammenarbeit entgegen.[67] 2003 argumentierte die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Uschi Eid, dass eine Sonderbehandlung der Herero mit dem Ziel, alle Volksgruppen Namibias von den geleisteten Entwicklungsgeldern profitieren zu lassen, unvereinbar sei, weil ein derartiges Vorgehen die Tatsache verkenne, dass auch Vertreter anderer indigener Gruppen Opfer der deutschen Kolonialherrschaft seien.[68]

5. Aktuelle Situation

Mitte August 2020 soll Namibia ein Entschädigungsangebot Deutschlands über zehn Millionen Euro bei den Verhandlungen zur Aufarbeitung der Kolonialzeit abgelehnt haben.[69] Die Summe sei für Präsident Hage Geingob nicht akzeptabel, weshalb die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen.[70] In einem Bericht der Deutschen Welle sagte Sonderbeauftragter Polenz allerdings folgendes: „Es war seitens der Bundesregierung nie konkret von zehn Millionen Euro Wiedergutmachung die Rede“[71], und fügt hinzu: „Ich weiß nicht, woher diese Zahl kommt, ich habe mit der namibischen Seite noch nie über konkrete Zahlen gesprochen.“[72] Er mahnte, dass die Beziehungen beider Länder exzellent seien und man, damit dies so bleibt, Ruhe bewahren solle.[73] Frederico Links, Experte am Windhoeker Institute for Public Policy Research (IPPR) vermutet hinter dieser Druckerhöhung der namibischen Regierung Geldsorgen, weil sich die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme in den vergangenen Jahren verschärft hätten und es zu Verlusten durch Dürren und die Coronakrise gekommen sei.[74] Wie genau es zu dieser mutmaßlichen Absage gekommen ist, lässt sich aktuell nicht klar rekonstruieren.

III. Einsatz von Mediation in Versöhnungsprozessen

Auch wenn der Völkermord an den Herero und Nama bereits über 100 Jahre her ist, hat die Analyse dieses Konflikts gezeigt, dass sich die verschiedenen Akteur*innen hier immer noch in einem Transitionsprozess befinden, da eine Aufarbeitung nicht bzw. nur unzureichend stattgefunden hat. Im Folgenden soll es daher um die Verbindung von Transitional Justice und Mediation gehen, indem zunächst beide Begriffe erläutert werden. Anschließend wird eine Konferenz in Namibia vorgestellt, bei der es inhaltlich um den Völkermord bzw. den Umgang damit ging und Mediation angewandt wurde. Schließlich wird die Anwendung von Mediation in Übergangsprozessen thematisiert, wobei hier auf den konkreten Konflikt eingegangen wird und mögliche Schwierigkeiten herausgearbeitet werden.

1. Aufarbeitung durch Transitional Justice

Transitional Justice steht zum einen für die Bemühungen, die Vergangenheit eines gewaltsamen Konflikts oder Regimes aufzuarbeiten und zum anderen für ein Forschungsfeld, welches sich mit historischen, juristischen sowie symbolischen oder politischen Aufarbeitungsprozessen von begangenem Unrecht beschäftigt.[75] Der Begriff entstand in den 1980er und 1990er Jahren, als im Zuge der demokratischen Transitionen in Lateinamerika die Frage aufkam, wie mit den Verbrechen der Vorgängerregierungen umgegangen werden soll und wie künftig der Menschenrechtsschutz gewährleistet werden könnte.[76] Obwohl der Begriff erst in den 1980er Jahren aufkam, reicht seine Praxis „in der westlichen Welt bis zu den Enden des Ersten und Zweiten Weltkriegs zurück.“[77] So trugen vor allem die Nürnberger Prozesse dazu bei, dass die innerstaatlich angeordnete Straflosigkeit, das Handeln auf Befehl oder in hoheitlicher Funktion einer individuellen völkerrechtlichen Verantwortung nicht entgegenstehen.[78]

Sowohl während des Aufkommens des Begriffs Transitional Justice, als auch heute noch, wird darunter eine Art toolbox oder toolkit für Übergangsgesellschaften verstanden.[79] So gibt es verschiedene Aufarbeitungsoptionen, die einem Staat zur Verfügung stehen, um vergangenes Unrecht aufzuarbeiten: Strafverfolgung, Amnestie, Wahrheitskommissionen, Wiedergutmachung und die Überprüfung des öffentlichen Dienstes.[80] Das Strafrecht galt dabei lange als Herzstück des Transitional-Justice-Konzepts, da völkerstrafrechtliche Spruchkammern zu den zentralen Instrumenten der Aufarbeitung von Makrogewalt gehören.[81] Torsten Bonacker erklärt, dass deshalb auch von einem Legalismus von Transitional Justice gesprochen worden sei, wobei er gleichzeitig betont, dass Transitional Justice mehr Möglichkeiten als eine rein strafrechtliche Aufarbeitung umfasse.[82]

Der klassische toolbox-Ansatz von Transitional Justice hat mittlerweile mehrere Ergänzungen erfahren. Einerseits werden weitere Aufarbeitungsoptionen wie Maßnahmen zum Gedenken an die Opfer oder institutionelle Reformen genannt, wobei man diese Optionen mittels einer weiten Auslegung eigentlich auch unter die klassischen fünf Aufarbeitungsoptionen hätte fassen können.[83] Darüber hinaus gibt es Stimmen wie das „International Center for Transitional Justice“, die den Begriff grundsätzlich sehr weit verstehen und keine Beschränkung auf nicht-juristische Optionen zulassen, sondern die gesamte Bandbreite von Prozessen und Mechanismen befürworten.[84] Alexander Hasgall versteht Transitional Justice beispielsweise als Anerkennungsprozess, der die gesellschaftliche Versöhnung fördert.[85] Daneben gibt es unter anderem die historische Aufarbeitung als weitere Facette von Transitional Justice, die Menschenrechtsverletzungen erfasst und dokumentiert, wodurch die Wahrheit über die Verbrechen von offizieller Seite anerkannt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und schließlich die Verbrechen als Teil der nationalen Geschichte anerkannt werden.[86]

Kritisiert wird an dem Konzept neben einer ‚Elitisierung‘, die den Willen der Bevölkerung nicht anerkennt, unter anderem, dass es sich hierbei um einen neo-kolonialen westlichen Imperialismus handelt.[87] Diese Kritik sieht Transitional Justice als ethnozentrisch, technokratisch, von außen aufgezwungen und auf die Interessen westlicher Regierungen abgestimmt.[88] So interpretieren die Kritiker*innen Transitional Justice als Neuauflage der ‚zivilisatorischen Mission‘ des Westens, wobei die konstatierte Notwendigkeit, zur Verteidigung der Menschenrechte einzugreifen, als Legitimationsgrundlage für externe Interventionen diene.[89] Außerdem wird kritisiert, dass Transitional Justice sowohl durch externe Akteur*innen als auch durch die einheimischen Eliten politisch instrumentalisiert werden könne.[90] Darüber hinaus könne Transitional Justice als Instrument der Mächtigen fungieren, um Aktivität zu demonstrieren, aber tiefergreifende sozioökonomische oder institutionelle Reformen zu vermeiden.[91]

2. Konfliktbearbeitung durch Mediation

Konflikte gibt es in allen menschlichen Bereichen – in der Familie, zwischen Gemeinschaften,

Nationen, innerhalb von Institutionen oder in Arbeitsbeziehungen.[92] Konflikte können zwar eine Möglichkeit für Veränderung bedeuten, jedoch können Konfliktparteien auch in einer Sackgasse stecken und eine konstruktive Lösung aussichtlos erscheinen. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, Unterstützung von außen zu bekommen, die sogenannte „Drittpartei-Intervention“, um eine Lösung zu finden.[93] Neben formellen Systemen der Streitbeilegung, wie beispielsweise vor Gericht oder bei einem Schiedsverfahren, gibt es auch alternative Methoden, wie die Mediation. Bei Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur Klärung und Bereinigung von Konflikten, in dem eine dritte Partei, Mediator*in, den Prozess der Lösungsfindung der Parteien unterstützt.[94] Im Unterschied zu anderen Verfahren der Konfliktbearbeitung übernehmen die Parteien selbst die Verantwortung, überlassen die Entscheidung nicht einer anderen Instanz und beteiligen sich aktiv sowie persönlich an der Entwicklung einer Lösung.[95] Im Zentrum eines Mediationsprozesses stehen Dialog und Partizipation, wobei Dialog bedeutet, dass die unterschiedlichen Perspektiven gleichberechtigt sind und gehört werden.[96]

Die oder der Mediator*in ist allparteilich und versucht beide Seiten zu verstehen, wobei die subjektiven Sichtweisen der Parteien akzeptiert werden und die Interessen aller Parteien gefördert werden sollen.[97] Dafür können Mediator*innen beispielsweise mit den Parteien separate Gespräche führen, um mehr über ihr Anliegen zu erfahren und so Insiderwissen zu erlangen, welches es ermöglicht zu verstehen, was verhandelbar ist und was nicht.[98] Insbesondere die Unterscheidung zwischen Interessen und Positionen macht sich die Mediation zunutze, indem sie ein Verfahrensdesign vorsieht, das die Konfliktparteien zu einem konstruktiven Umweg zwingt.[99] Diese Unterscheidung zwischen Interessen und Positionen geht auf das sog. Harvard-Verhandlungsmodell von Fisher und Ury zurück.[100] Hinsichtlich der Rolle von Mediator*innen in einem Verfahren gibt es unterschiedliche Ansätze. So unterscheiden Touval und Zartmann zwischen drei Vermittlungskonzepten: 1. Mediator*innen als Vermittler*innen, 2. Mediator*innen als Formulierer*innen und 3. Mediator*innen als Manipulator*innen.[101] Diese Typologie basiert auf der Klassifizierung von Mediator*innen-Strategien, die nach aufsteigender Beteiligung kategorisiert sind.[102]

Für eine Mediation können Mediator*innen auf verschiedene Techniken wie Gesprächstechniken, Fragetechniken und Settingtechniken zurückgreifen. Zu den Basismethoden gehören unter anderem das aktive Zuhören, Paraphrasieren, Visualisieren, das Betonen von Gemeinsamkeiten und Umformulieren.[103] Kernaufgabe ist es, mit Emotionen umzugehen, die durch Konflikte erzeugt werden, um negative, eskalierende Konfliktdynamiken zu beenden und eine positive Lösungsdynamik in Gang zu setzen.[104] Wenn Mediator*innen aktiv in einen Konflikt eingreifen, beispielsweise mit einer bewussten Aktion zur Bearbeitung, wird von einer Intervention in das Konfliktsystem gesprochen, welche eskalierend oder deeskalierend wirken kann.[105]

Verschiedene Mediationsbereiche differenzieren sich stetig weiter aus und sind gleichzeitig nicht strikt voneinander zu trennen.[106] Heute findet Mediation in Bereichen statt, die von der Arbeitswelt über Konfliktlösung auf der Gemeindeebene hin zu Familienstreitigkeiten und öffentliche Ordnung reichen.[107] Wenn Parteien in einem internationalen Konflikt nicht in der Lage sind, den Konflikt durch Verhandlungen alleine beizulegen, ist das Eingreifen einer dritten Partei ein mögliches Mittel, um eine Lösung zu finden.[108] Seit dem Ende des Kalten Krieges wird dieser Unterstützung durch Dritte in Konflikten großes Interesse geschenkt.[109] Die Mediation ist im Kontext dieser Vermittlungen durch Dritte die häufigste Form auf internationaler Ebene. Weitere Formen sind beispielsweise die Schlichtung und die guten Dienste, wobei sie in der Regel eine Ergänzung in den Verhandlungen darstellen.[110] International fungieren Einzelpersonen, Staaten, internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen als Mediator*innen.[111]

Die Teilnahme an einer Mediation kann den betroffenen Parteien nicht aufgezwungen werden und kann nur mit Zustimmung funktionieren.[112] Nicht zu unterschätzen ist daher in einem Mediationsverfahren die Selbstbestimmung. Diese werde durch Mediation nicht nur gefördert, sondern müsse für die Sicherung einer guten Konfliktbeilegung auch vorliegen, argumentiert Felix Wendenburg.[113] Wenn zwischen den Mediationsparteien ein erhebliches strukturelles Ungleichgewicht an Verhandlungserfahrung besteht, laufe eine Partei Gefahr, von der anderen Partei übervorteilt zu werden, womit sich die Mediation selbst diskreditiere.[114] Im Hinblick auf internationale Konflikte argumentiert John G. Merrills demgegenüber, dass Mediation kleinen oder mittleren Staaten die Möglichkeit bietet, die Beziehungen zu größeren Staaten zu verbessern und gleichzeitig ihre Interessen zu wahren.[115] Wendenburg schlägt vor, dass einer ‚schwächeren‘ Partei Beratende zur Seite gestellt werden oder eine Überlegungsfrist eingeräumt wird, bevor es zu einem Ergebnis der Mediation kommt.[116]

In Medienberichten über Mediation werden die Prozesse meist entweder als Erfolg oder als Misserfolg dargestellt,[117] was zu kurz greift. Hinsichtlich der Wirksamkeit von Mediation konzentriert sich die Forschung vor allem auf drei Merkmale, die das Ergebnis von Mediationsverfahren beeinflussen sollen: 1. Konfliktreife, 2. Grad der Konfliktintensität und 3. Art der Probleme in dem Konflikt.[118] So wird angenommen, dass Konflikte einen Lebenszyklus durchlaufen, der eine Reihe unterschiedlicher Phasen umfasst und dass bestimmte Phasen für Eingriffe durch Dritte besser geeignet seien als andere, weshalb die Mediation in einem ‚reifen‘ Moment eingeleitet werden sollte.[119] In Bezug auf den Grad der Konfliktintensität ist umstritten, was genau unter ‚Intensität‘ zu verstehen ist und inwiefern dieses Merkmal Mediationsprozesse beeinflusst.[120] Einen wichtigen Einfluss auf die Ergebnisse von Mediationsprozessen soll die Art der Konfliktfrage haben, wobei hier weiter differenziert wird.[121] Bercovitch, Anagnosen und Wille unterscheiden beispielsweise zwischen Souveränitätsfragen, Ideologieproblemen, Sicherheitsfragen in Bezug auf Gebiete und Grenzen, Fragen der Selbstbestimmung und weiteren Konfliktarten.[122] In diesem Kontext vertreten Burton und Azar die Meinung, dass Streitigkeiten, die sich aus tief verwurzelten Werten oder Ideologien ergeben, keinen Raum für Verhandlungen lassen,[123] während Fisher und Rubin argumentieren, dass es möglich sei, einen derartigen Konflikt, neu zu definieren.

3. Konferenz „Namibia: Eine Woche für Gerechtigkeit“

Am 25. und 26. März 2019 hat im Goethe-Institut Windhoek das Symposium „Colonial Repercussions IV – Koloniales Unrecht und Aufarbeitung“ in Zusammenarbeit mit der Akademie der Künste (AdK) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) stattgefunden.  Im Vorfeld gab es bereits ähnliche Veranstaltungen wie das Symposium „Koloniales Erbe/Colonial Repercussions“ im Januar 2018 in der Akademie der Künste in Berlin. Eingeladen waren auch Opfervertreter*innen aus Namibia. So nahm Ester Muinjangue, Vorsitzender des Ovaherero Genocide Committee an einem Panel teil, welches sich mit den Kolonialverbrechen Deutschlands an den Herero und Nama beschäftigte, an dem sich auch Opfervertreter*innen beteiligten. Auf diese Veranstaltung folgte von den Opfervertreter*innen der Wunsch, dass so eine Veranstaltung auch in Namibia stattfinden müsse, berichtet Henschel im Interview, weil es dort noch nie ein Forum gegeben habe, bei dem die Opfervertreter*innen direkt, tatsächlich und öffentlich zu Wort kommen konnten.  Henschel sieht hierin eine massive Kritik an der Art und Weise, wie die Staatsregierungen die Verhandlungen führen und hierbei die Opfervertreter*innen übergehen. Daher habe der ECCHR zusammen mit der AdK entschieden, so eine Veranstaltung durchzuführen und konnte hierfür das Goethe Institut in Windhoek als Partner gewinnen.

Das Symposium im März 2019 war dann eingebettet in die internationale Konferenz „Namibia: Eine Woche für Gerechtigkeit“, die das ECCHR zusammen mit dem Goethe Institut, der AdK und Vertreter*innen der Ovaherero und Nama im März 2019 in Windhoek und Swakopmund (Namibia) ausrichtete. Diese Konferenz bestand aus drei Teilen und beschäftigte sich mit der Auseinandersetzung um das koloniale Erbe. Im Vordergrund stand dabei die Erörterung der Möglichkeiten und Wege der juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung von (post)kolonialem Unrecht.[124]

Die Konferenz begann mit dem Symposium „Koloniales Unrecht und Aufarbeitung“, bei dem namibische und internationale Jurist*innen, Künstler*innen, Verfassungshistoriker*innen und zivilgesellschaftliche Expert*innen zu einem interdisziplinärem Austausch zusammenkamen. Kurz vor Beginn des Symposiums stellten die Vertreter*innen der Ovaherero ihre Teilnahme allerdings noch zur Disposition, berichtet Henschel im Experteninterview, weil ihre Begrüßungsrede nicht mehr im Programm der Veranstaltung stand. Er habe dann nach seiner Ankunft in Windhoek eine ad-hoc-Mediation durchgeführt, bei der sich die Akteur*innen auf ein Vorgehen einigen konnten, welches den Wunsch der Ovahereros erfüllte, als auch den Leiter des Goethe Instituts Windhoek nicht in Schwierigkeiten brachte.

Bei der Eröffnung am 25. März 2019 wurde Henschel ein weiteres Mal tätig. So sollen mehrere weiße Namibier*innen nach der Rede von Kaleck getobt und geschrien haben, weil dieser einen Zeitungsartikel zitierte, der in etwa die Botschaft hatte, dass alle weißen Namibier*innen Rassist*innen seien. „Wir hatten anfangs gesagt, Gefühle dürfen sein, natürlich auch von diesen Namibiern“[125], sagt Henschel zu der Situation. Er habe den Personen dann mitgeteilt, dass er verstehe, dass sie die Rede als Provokation und Stempel auffassen würden und sich dagegen auflehnen, weil sie gekommen seien, um zu zeigen, dass sie sich aktiv an diesem Prozess beteiligen wollen. Allein dieses Paraphrasieren habe ausgereicht, um einen Kontakt herzustellen und sei gleichzeitig von Opfervertreter*innen verstanden worden. Ähnliche Dynamiken habe es, so Henschel, immer wieder gegeben, wobei die Provokationen nach seiner Einschätzung vor allem von den weißen Namibier*innen ausgegangen seien, die beispielsweise versucht haben sollen, gewisse Narrative zu retten.

„Selbstverständlich sollen alle Parteien ihre Narrative auch darstellen können, aber es ist Aufgabe des Mediators damit kritisch umzugehen, deshalb finde ich den Begriff der Dekonstruktion ganz gut.“[126]

Für diese Dekonstruktion habe er Fragen gestellt wie „Wo kommt das denn her?“, „Wieso ist dir das wichtig?“ und „Was sagst du eigentlich damit?“ und „Wie könnte das eigentlich auch bei anderen ankommen?“.

Für den zweiten Teil luden die AdK und das ECCHR gemeinsam mit der Ovaherero Genocide Foundation (OGF) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) und dem Nama Genocide Technical Committee (NGTC) anschließend zur internationalen Konferenz „International Law in Postcolonial Contexts“ sowie zu einer öffentlichen Veranstaltung in Swakopmund ein.[127] „Dort brauchte es eigentlich fast gar keine Mediation an der Stelle, weil es ging im Grunde genommen nur noch um diese eine Sichtweise“, sagt Henschel über die Veranstaltung, bei der das Goethe Institut Windhoek nicht beteiligt war und die Veranstalter*innen daher deutlich freier waren. In Arbeitsgruppen habe es, so Henschel, runde Tische gegeben, an denen einfach Geschichten erzählt worden seien und man zugehört habe. „Und das war sehr bewegend, auch sehr tränenreich“, erinnert sich der Mediator. Für ihn ist klar, dass sich Botschaftsvertreter*innen, die sagen, die Geschehnisse in Deutsch-Südwestafrika seien viel zu lange her, sich diesem Schmerz, der transgenerativ sei, niemals ausgesetzt hätten. Diese Borniertheit sei politisch fatal.

Am letzten Tag in Swakopmund fand die Konferenz nicht nur für das Fachpublikum statt, sondern war auch für die Öffentlichkeit geöffnet. Diese Veranstaltung sei allerdings von den New Yorker Anwält*innen zur Selbstdarstellung gekapert worden, so Henschel, was fast die ganze Veranstaltung zum Kippen gebracht habe. „Das war relativ schwierig“, blickt Henschel zurück und sieht selbstkritisch, dass man hier besser hätte aufpassen müssen und die Veranstaltung beispielsweise früher offiziell beenden hätte können, um diese Polarisierung durch die Anwält*innen nicht mit der Gesamtveranstaltung zu verbinden. „Ich war auch wirklich überrascht, mit welcher Vehemenz, die sich dann auch an keine Absprachen mehr gehalten haben, sondern das Ding wirklich gekapert haben“, erinnert er sich. In diesem Kontext sei ihm auch noch besonders aufgefallen, dass die Opfervertreter*innen der Namas deutlich stärker bereit für Dialog seien, während der Paramount Chief der Hereros, Vekuii Rukoro, seine eigene politische Agenda verfolge und diesen Versöhnungsprozess für seine eigene Inszenierung kapere.

Für Henschel zeigen die Ereignisse in Windhoek und Swakopmund während der Konferenz, dass Dialog Mut erfordert.[128] Jedoch reiche es nicht aus, einen solchen Raum zu schaffen, in dem Stimmen gehört und ausgedrückt werden können, und zum Dialog aufzurufen, stattdessen brauche es einen Raum, in dem Gegensätze verhandelt werden könnten.[129] Mediation könne solch einen Raum schaffen, so der Mediator.[130] Auf die Frage, ob die Konferenz eine Verbesserung in dem Konflikt erzielt hat, antwortet Henschel allerdings geteilt: Auf der einen Seite hätte die Veranstaltung eher eine geringe Wirkung gehabt: „Es gibt kein Interesse auf staatlicher Ebene solche Versöhnungsgespräche zu initiieren.“[131] Zwar seien er und die weiteren Unterzeichner des offenen Briefes an die Bundesregierung in das Auswärtige Amt zu Gesprächen mit Michelle Müntefering und Diplomat*innen eingeladen worden, jedoch änderte sich an der Art der Verhandlungsführung dadurch nichts. Auf der anderen Seite habe es in Namibia die unmittelbare Wirkung gegeben, dass das Bildungsministerium aufgrund der Konferenz beschlossen habe, das Curriculum an den Schulen zu überarbeiten und den Genozid im Unterricht zu lehren. Nach der Konferenz gab es allerdings auch Beschwerden, wie beispielsweise vom ehemaligen deutschen Botschafter Christian Schlaga, der folgendes sagte:

„In Tansania erleben wir das Gegenteil von Namibia. Dort wird keine Entschädigung verlangt. Das Land möchte seine Kolonialgeschichte vergessen und gesunde Beziehungen [zu Deutschland] aufbauen. […] In Tansania sind wir einen Schritt voraus.“[132]

Kaleck kritisiert diese Aussage von Schlaga, die nicht berücksichtige, dass ein Versöhnungsprozess ein echter Dialog zwischen deutschen und namibischen Gesellschaften sein müsse, der nicht von zwei Landesregierungen diktiert werde.[133]

Die Themen und Fragestellungen der „Woche für Gerechtigkeit“ wurden auf dem Symposium „Koloniales Erbe V: Das Beispiel Namibia“ im November 2019 nach Berlin zurückgespielt.[134] Ziel dieses Symposiums war es, die Aus- und Wechselwirkungen deutscher Kolonialisierung im heutigen Namibia nachzuzeichnen und in Deutschland sichtbarer zu machen.[135] 2020 sollte es dann eigentlich einen Folgetermin in Namibia geben, was jedoch durch die aktuelle Corona-Situation zum Stillstand gekommen sei. Genügend Ideen, die über reine finanzielle Zahlungen an die namibische Regierung hinausgehen, seien jedoch da, so Henschel, wie beispielsweise eine Art „Museum der Gegenwart“, in dem Versöhnungsgespräche stattfinden könnten.

4. Mediation und Transitional Justice

Für die Anwendung von Mediation in Übergangsprozessen wird ein Mechanismus benötigt, der heilt und sich gleichzeitig als ergebnisorientiert erweist.[136] Das Mediationsmodell muss dabei derart ausgestaltet werden, dass widersprüchliche Interessen priorisiert werden können, ohne die Artikulation unterschiedlicher Motivationen der Akteur*innen zu unterdrücken, die den Prozess anderenfalls sabotieren könnten.[137] In Transitionsprozessen können Vermittlungsmaßnahmen grundsätzlich viele Formen annehmen, von kurzen Gesprächen zwischen Betroffenen und Täter*innen bis hin zu umfassenden Entwurfsprozessen für institutionelle Reformen unter Beteiligung vieler Akteur*innen.[138] Fraglich ist, welche Transitional-Justice-Aufarbeitungsoptionen ein Mediationsprozess im Fall von Namibia positiv unterstützen könnte.

Um Programme für die Aufarbeitung zu entwerfen, muss zunächst der länderspezifische Kontext beachtet werden, weil Faktoren wie die Form und Stärke der Zivilgesellschaft, die Präsenz internationaler Akteur*innen und die Regierung sowie die Opposition hierbei eine relevante Rolle spielen.[139] Der Transitional Justice Prozess kann anderenfalls gefährdet werden, wenn eine Koordinierung der Akteur*innen misslingt, indem sich Akteur*innen beispielsweise gegenseitig duplizieren, indem sie gleiche Ziele haben oder gegenseitig untergraben.[140] Mediation könnte hier dabei helfen, Prioritäten abzuwägen und auszuhandeln und dringende Bedürfnisse der beteiligten Bevölkerungsgruppen oder Institutionen zu erfassen.[141] Die Mediation sollte dabei nach einem interessenbasierten und nicht nach einem leistungsbasierten Modell erfolgen.[142] Im Fall der Herero und Nama muss daher beachtet werden, dass diese Gruppen zum einen in Namibia selbst und zum anderen auch in Diaspora lebend kaum institutionelle und politische Macht innehaben. Wie oben bereits angesprochen, gibt es des Weiteren auch Unstimmigkeiten innerhalb der Opferverbände und Interessengruppen selbst. Bernadus Swartbooi, Nama und Politiker, fordert beispielsweise nicht nur Reparationen von Deutschland, sondern auch von seiner eigenen Regierung in Namibia:

„Ist es gerecht, wenn eine demokratische Regierung weiterhin von Land profitiert, das durch ungerechte koloniale Enteignung erworben wurde, ohne das Unrecht der Vergangenheit anzuerkennen und den Gemeinschaften, deren Land während der Kolonialisierung Namibias gewaltsam weggenommen wurde, irgendeine Wiedergutmachung zu gewähren?“[143]

Im Hinblick auf die Wahrheitsfindung könne Mediation nach der Einschätzung von Kirchhoff nur indirekt bei der Aufdeckung vergangener Ereignisse hilfreich sein, weshalb diese Aufgabe klassischen Wahrheitskommissionen vorbehalten bleiben sollte.[144] Henschel vertritt im Interview demgegenüber die Position, dass diese Feststellung von Fakten auch ein Teil des Mediationsprozesses sein sollte und nennt als mögliche Methode die Episodenarbeit, um in der Konfliktbearbeitung nochmal zurückzuschauen. Neben der reinen Feststellung der Fakten kann es auch darum gehen, Erfahrungen anzuerkennen, Betroffenen eine Stimme zu geben und sich mit der Interpretation der Geschichte auseinanderzusetzen.[145] Insbesondere in Namibia existieren viele verschiedene Perspektiven und Narrative, wenn es um den Völkermord an den Herero und Nama geht. Mediation würde hier einen Raum schaffen, so Henschel, in dem alle Beteiligten selbst ihre Stimme erheben können, gehört werden und die Art und Weise, wie über den Völkermord, ihre Vorfahr*innen und sie gesprochen wird, mitbestimmen können.[146] Diese Chance auf Dialog mute allen Beteiligten gleichzeitig zu, sich den jeweils abweichenden Sichtweisen auszusetzen und gegenseitig zu respektieren.[147] Als kleine indigene Gruppen in Namibia mit wenig Macht müsste hier allerdings, wie oben bereits angedeutet, sichergestellt werden, dass mögliche Defizite an Macht auf Seiten einer Partei in einem Mediationsverfahren ausgeglichen werden. Henschel schlägt dafür unter anderem vor, dass die Opfervertreter*innen in einem Mediationsverfahren zuerst sprechen sollten. Üblicherweise steht den Parteien die Entscheidung darüber, wer anfangen will, frei. Die Interessen der Opfervertreter*innen sollten im Vergleich zu denen der Täter*innen hier zudem unbedingt im Vordergrund stehen.[148]

Für die Bestimmung der Wiedergutmachung bedarf es einer systematischen Untersuchung der Interessen der Akteur*innen, deren Schaden behoben werden soll.[149] Das Ziel von Reparationen ist die Versöhnung durch das Mittel der materiellen Ersatz- oder Umwandungsleistung.[150] Die Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld für erlittenes Unrecht kann das Verbrechen selbst zwar nicht rückgängig machen oder gar die Schuld materiell transformieren, doch erkennen die Täter*innen durch die Zahlung ihr moralisches Verantwortungsbewusstsein für das Unrecht an.[151] Eine Herausforderung stellt hier unter anderem dar, dass vergangenes Unrecht, wie es in Namibia der Fall ist, welches bereits über 100 Jahre her ist, nur schwer zu entschädigen ist. „Wenn man den finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden berechnet, ist das eine unfassbare Zahl“[152], so Henschel. Diese Herausforderung kann in einem Mediationsverfahren effizient angegangen werden.[153] So könnte man nach Henschels Ansicht mit den Opfervertreter*innen darüber reden, was sie jetzt brauchen, um einigermaßen gleiche ‚Startbedingungen‘ zu haben, was über einen rein finanziellen Ausgleich hinausgehen könnte, sondern auch Themen wie Partizipation, Gleichberechtigung und Siedlungsgebiete miteinschließen könnte. Bislang zeigten sich die Regierungen in Namibia und Deutschland hier jedoch wenig offen und verhandeln lediglich miteinander und schließen die Interessen der Opfervertreter*innen mithin aus.

Ein enges Verständnis von Transitional Justice lässt die Zivilbevölkerung meist außer Acht oder schenkt dieser nur geringe Aufmerksamkeit und konzentriert sich eher auf formale Konfliktbearbeitungsmöglichkeiten. Doch es ist für Übergangsprozesse von einer besonderen Wichtigkeit, die Gesellschaft als Trägerin eigener und spezifischer Interessen wahrzunehmen.[154] Im Fall von Namibia könnten insbesondere die zivilgesellschaftlichen Kräfte einen konstruktiven Beitrag leisten,[155] was von den Regierungen jedoch kaum wahrgenommen oder beachtet wird. Bei einer Regierung handle es sich aber für Henschel nur um eine Akteurin, weshalb andere Akteur*innen wie Opfervertreter*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Aktionist*innen und jede andere Stimme auch wichtig seien, um so viele Perspektiven wie möglich in einem Diskurs zu haben. Durch diese verschiedenen Perspektiven könnte auch ermittelt werden, welche Interessen die Zivilgesellschaft verfolgt. Hierfür ist es von Bedeutung, dass Kommunikations- und Vermittlungsmethoden angewendet werden, die zunächst das Interesse an der Teilnahme wecken und Einzelpersonen sowie gesellschaftliche Akteur*innen bei der Formulierung ihrer Perspektive und Klärung ihrer Präferenzen unterstützen können.[156] Sowohl in Namibia als auch in Deutschland könnte man beispielsweise danach fragen, ob es ein Interesse an einer Sicherstellung eines kollektiven Gedächtnisses zu dem Völkermord gibt, was mit Instrumenten partizipativer Erinnerung wie Datensammlungen, Denkmäler und Gedenktagen verbunden werden könnte.[157] In diesen Prozess müssten auch die entsprechenden Diasporagemeinschaften miteinbezogen werden. Denkbar wäre auch der Wunsch nach einer Verbesserung des Gemeinschaftslebens.[158]

Transgenerationale Traumata dürfen in Übergangsprozessen zudem nicht vergessen werden. „Ich kenne viele Leute, die durch den Völkermord traumatisiert wurden“[159], sagte Chief Kamutuua Hosea Kandorozu in einem Gespräch über transgenerationale soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Exklusion und über das kollektive Trauma. „Wir wollen mit dem Geschehenen abschließen, aber leider helfen die Deutschen uns und unseren Leuten in der Diaspora nicht dabei, voranzukommen“[160], beschreibt er den Wunsch der Nachfahr*innen. In Heilungsprozessen, in denen es um solche Traumata geht, hängt eine informelle Methode wie die Mediation vom direkten Kontakt zwischen den beteiligten Akteur*innen ab und beinhaltet hierbei häufig emotionale Reaktionen und nonverbale Manifestationen.[161] Eine Mediation in einem moderaten Stil würde hier den Teilnehmenden ermöglichen, ihre Souveränität aufrechtzuerhalten und mithin zu einem wesentlichen Baustein im Heilungsprozess werden.[162]

Um in einem Mediationsprozess, der sich mit dem Konflikt rund um die Aufarbeitung des Völkermordes beschäftigt, keinen neo-kolonialen Imperialismus zu reproduzieren und westliche Vorstellungen von Transitional Justice im Allgemeinen und Mediation im Speziellen zu transportieren, schlägt Henschel vor, dass es in der konkreten Ausgestaltung von Mediation in dem Konflikt gemischte Teams von Mediator*innen gibt. Durch eine Zusammenarbeit von namibischen oder afrikanischen mit deutschen oder europäischen Mediator*innen könnte gezeigt werden, dass man verstanden habe, dass dieser Prozess nicht weiß okkupiert werden muss, sondern mit der lokalen Kultur verbunden werden könnte. Die Afrikanische Union und die Europäische Union wären aus seiner Sicht hierfür passende Akteur*innen, die den Prozess mit ihren Mediator*innen unterstützen könnten. Auch hierfür müssten sich allerdings die Positionen der namibischen und deutschen Regierung ändern, damit eine solche Form der Konfliktbearbeitung überhaupt möglich wird.

IV. Fazit

Die Tatsache, dass sich die Nachfahr*innen der Opfer des Genozids in Namibia zu rechtlichen Schritten gegen die Bundesregierung gezwungen sehen, ist als Versagen der deutschen Diplomatie zu werten. Eigentlich hätte es nie so weit kommen müssen, wenn man frühzeitig auf die Nachfahr*innen der Opfer zugegangen wäre, statt sie aus den Verhandlungen auszuschließen. Aktuell weist nichts darauf hin, dass die deutsche Bundesregierung ihren Kurs, nur mit der namibischen Regierung zu verhandeln, ändern wird. Genügend Anlässe für ein Umdenken hätte es gegeben. So hat das Europäische Parlament am 26. März 2019 über eine Entschließung zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa abgestimmt, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, sinnvolle und wirksame Abhilfemaßnahmen für vergangene und anhaltende Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des europäischen Kolonialismus zu ergreifen.[163] Im Lichte dieser Entschließung hätte die deutsche Regierung versuchen können, sich mit Vertreter*innen der Herero und Nama auszusöhnen, um sich wieder gemeinsam an den Verhandlungstisch zu setzen. Gleichzeitig hätte man auf die verschiedenen Konferenzen, die unter anderem vom ECCHR und der AdK durchgeführt wurden, reagieren können oder den offenen Brief von Zimmerer, Odenthal, Kaleck und Henschel als Möglichkeit einer kritischen Selbstreflexion nutzen können.

Transitional Justice ist ein „Werkzeug zur Gestaltung einer neuen Gesellschaft“[164]. Doch dafür ist es unabdingbar, dass die Konfliktparteien diesen Prozess auch führen möchten und nicht in ihren Narrativen gefangen bleiben. Mediation hat das Potenzial Räume zu schaffen, in denen Dialog möglich wird, um bestehende Diskurse zu verändern und einen Perspektivwechsel zu ermöglichen. Für Transitional Justice kann Mediation mithin zu einem wichtigen Instrument werden, welches den Transitionsprozess optimieren und schärfen kann. Gerade weil die Regierungsvertreter*innen in dem Konflikt um die Wiedergutmachung und Aufarbeitung des Völkermords in Deutsch-Südwestafrika ihr Rollenverständnis und institutionelles Handeln nicht in Frage stellen, könnte Mediation hier an der Schaffung von Räumen für Mediationsverfahren mitwirken.[165] Allerdings ist einer der wichtigsten Bestandteile von Mediation die Freiwilligkeit. Der Widerstand der deutschen und namibischen Regierung sich von ihren institutionellen Verhandlungsritualen zu verabschieden, müsste zunächst überwunden werden. Nur dann, wenn diese das Gespräch selbst suchen, und ihnen klar wird, dass sie mit ihren bisherigen Methoden nicht weiterkommen, kann Mediation im Hinblick auf diese Akteurinnen einen positiven Beitrag leisten.[166]

Jedoch hat der Konflikt um den Umgang mit dem Völkermord mehrere Ebenen, von denen nicht alle unmittelbar abhängig von den beiden Regierungen sind und sich folglich bereits jetzt für die Anwendung von Mediation eignen würden. So darf beispielsweise die Rolle der Zivilgesellschaften, in Namibia und in Deutschland sowie in der Diaspora, nicht unterschätzt werden. Die Nama und Herero sind nicht nur mit den Deutsch-Namibier*innen in Konflikten, sondern auch mit anderen Bevölkerungsgruppen im Land. Hier würde sich unter anderem die Einrichtung von runden Tischen, wie sie während der Konferenz in Swakopmund bereits stattgefunden haben, eignen, um überhaupt einen Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen herzustellen. Letztlich ist der Konflikt um den Aussöhnungsprozess der Herero, Nama, Namibias und Deutschlands nur ein kleiner Teil einer viel größeren Frage, mit der sich Europa nicht erst seit den Black Lives Matter Protesten auseinandersetzen muss: Wie geht Europa mit seiner Kolonialgeschichte und den verübten Verbrechen um? Und genau deshalb ist dieser Konflikt auch so wichtig, weil er ein Vorbild oder Negativbeispiel für den Umgang mit vergangenem Unrecht werden könnte. In Deutschland sollte man daher Räume schaffen, um Menschen die Möglichkeit zu geben, sich mit der Erinnerungskultur und deutschen Verantwortung auseinanderzusetzen und kritisch zu reflektieren. Solche Treffen würden von der Unterstützung durch Mediator*innen ebenfalls profitieren. Ähnlich wie Mediator Henschel es im Interview vorgeschlagen hat, müssten verschiedene Parallelprozesse initiiert werden, die den Transitionsprozess zu einem gesamtgesellschaftlichen Prozess machen, der beispielsweise das Bildungssystem, die Hochschulen und die Kultur betrifft und in dem die Verhandlungen zwischen den Regierungen schließlich fast keine Rolle mehr spielen würden. Denkbar wäre auch, dass sich durch den zivilgesellschaftlichen Druck, der sich während des Aufarbeitungsprozess sowohl in Namibia als auch in Deutschland bildet, die Strategie der beiden Regierungen ändern wird.

Mediation könnte folglich in dem Verhandlungsprozess um den Umgang mit dem Völkermord an den Herero und Nama allen Akteur*innen neue Perspektiven aufzeigen, indem dadurch Räume für Dialog geschaffen werden könnten, in denen sich die verschiedenen Parteien den Perspektiven der anderen Parteien öffnen könnten. So sollten unbedingt die Deutsch-Namibier*innen und weißen Deutschen, die die Forderungen meist schnell abtun mit dem Argument, die Verbrechen seien viel zu lange her, den Betroffenen zuhören und sich mit diesem transgenerativen Trauma beschäftigen. Ähnliches gilt für die anderen Bevölkerungsgruppen Namibias. Solche Räume für neue Denk- und Verhaltensweisen könnte Mediation im konkreten Fall schaffen, indem sie die verschiedenen Akteur*innen so zusammenbringt, dass ein Dialog möglich wird. Wenn es in diesen Räumen möglich ist, dass die Teilnehmenden ihre jeweiligen Perspektiven teilen, sich gegenseitig herausfordern und Antagonismen verhandelt werden können, unterstützt durch die Kompetenzen und Fähigkeiten von Mediator*innen, beispielsweise im Umgang mit Emotionen, könnte Mediation im Konflikt um den Umgang mit dem Völkermord eine Chance auf Aussöhnung sein. Es bleibt zu hoffen, dass die beiden Regierungen und ihre Vertreter*innen sich dessen bald bewusstwerden und es, bis es so weit ist, weitere Initiativen gibt, die Möglichkeiten des gegenseitigen Austauschs bieten, wie dies der ECCHR und die AdK getan haben. Eine wichtige Entwicklung wäre hier allerdings, dass solche Initiativen stärker von der Zivilgesellschaft geprägt werden und die Diskussion um Wiedergutmachung, Reparationen, Anerkennung, Erinnerungskultur und Aufarbeitung nicht in einer von Forschenden geprägten wissenschaftlichen Blase verbleiben. Für diesen Prozess brauchen wir innovative Ideen, um über das Bestehende hinaus denken zu können. Mediation hat das Potenzial diesen Prozess zu unterstützen.


[1] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/3, S. 24.

[2] Vgl. Meuser/ Nagel. 1991, S. 443

[3] Vgl. Meuser/ Nagel. 1991, S. 443

[4] Vgl. Gläser/ Laudel, 2010, S. 12/ S. 43.

[5] Vgl. Zimmerer, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 45.

[6] Anmerkung: Die Vorstellung eines ‚Volksaufstands‘ besteht überwiegend in der deutschen Perspektive auf den Kolonialkrieg in Deutsch-Südwestafrika. Ich teile diese Ansicht nicht und setze den Begriff daher in Anführungszeichen.

[7] Vgl. Zimmerer, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 51f.

[8] Vgl. Zimmerer, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 50f.

[9] Vgl. Erichsen, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 80ff.

[10] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 8.

[11] Vgl. Robel, 2013, S. 260.

[12] BT Drucksacke 15/3329 (16.06.2004), S. 1.

[13] Vgl. Robel 2013, S. 260.

[14] Vgl. Robel 2013, S. 260.

[15] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 9.

[16] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 9.

[17] Vgl. Christiansen, 2018, S. 54.

[18] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 9.

[19] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 222.

[20] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 9.

[21] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 221.

[22] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 222.

[23] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 222.

[24] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 4.

[25] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 4 f.

[26] Vgl. Speitkamp, in: Zimmerer, 2013, S. 411.

[27] Vgl. Kößler, in Zimmerer, 2013, S. 462.

[28] Vgl. Zeller, in Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 196.

[29] Vgl. Zeller, in Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 198.

[30] Vgl. Zeller, in Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 198f.

[31] Vgl. Zeller, in Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 202.

[32] Vgl. Zeller, in Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 202f.

[33] Vgl. Zeller, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 206.

[34] Vgl. Zeller, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 206.

[35] Vgl. Zeller, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 206.

[36] Vgl. Krüger, 1999, S. 265.

[37] Vgl. Krüger, 1999, S. 266.

[38] Vgl. Fischer, 2013, Namibiana online.

[39] Vgl. Fischer, 2013, Namibiana online.

[40] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 2 – 3000 – 016/18, S. 4. 

[41] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 2 – 3000 – 016/18, S. 4.

[42] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 2 – 3000 – 016/18, S. 4.

[43] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 221.

[44] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 1 – 3000 – 069/13, S. 7.

[45] Vgl. Wissenschaftliche Dienste, WD 2 – 3000 – 016/18, S. 5.

[46] Vgl. Johnson, 2015, TAZ online.

[47] Vgl. Melber/ Kößler, 2015, IPG online.

[48] Vgl. Melber/ Kößler, 2015, IPG online.

[49] Vgl. Walther, 2016, S. 16.

[50] Vgl. Melber/ Kößler, 2015, IPG online.

[51] Vgl. Lammert, 2015, ZEIT online, S. 1.

[52] Vgl. Melber/ Kößler, 2015, IPG online.

[53] Vgl. Walther, 2016, S. 14.

[54] Vgl. Walther, 2016, S. 14f.

[55] Vgl. Pelz, 2018, DW online.

[56] Vgl. Köckritz, 2018, ZEIT online, S. 1.

[57] Vgl. Köckritz, 2018, ZEIT online, S. 1.

[58] Vgl. Walther, 2016, S. 13.

[59] Vgl. Köckritz, 2018, ZEIT online, S. 1.

[60] Vgl. Walther, 2016, S. 13.

[61] Vgl. Walther, 2016, S. 18.

[62] Zimmerer et al., 2019, S. 2.

[63] Vgl. Zimmerer, 2019, TAZ online.

[64] Vgl. Zimmerer et al., 2019, S. 2.

[65] Vgl. Zimmerer et al., 2019, S. 2.

[66] Vgl. Zimmerer et al., 2019, S. 2.

[67] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 223.

[68] Vgl. Melber, in: Zimmerer/ Zeller, 2016, S. 224.

[69] Vgl. Tagesschau, 12.08.2020, online.

[70] Vgl. Tagesschau, 12.08.2020, online.

[71] Cascais/ Nebe, 13.08.2020, online.

[72] Cascais/ Nebe, 13.08.2020, online.

[73] Vgl. Cascais/ Nebe, 13.08.2020, online.

[74] Vgl. Cascais/ Nebe, 13.08.2020, online.

[75] Vgl. Buckley-Zistel, in: SFB-Governance Working Paper Series, Nr. 15, 2008, S. 3; Mihr/ Pickel/ Pickel, in: Mihr et al., 2018, S. 3.

[76] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2018, S. 83.

[77] Buckley-Zistel, 2008, S. 6.

[78] Vgl. Buckley-Zistel, 2008, S. 6.

[79] Vgl. Werle/ Vormbaum, 2018, S. 6.

[80] Vgl. Werle/ Vormbaum, 2018, S. 6.

[81] Bonacker, in: Safferling/ Kirsch, 2014, S. 87.

[82] Vgl. Bonacker, in: Safferling/ Kirsch, 2014, S. 87.

[83] Vgl. Werle/ Vormbaum, 2018, S. 9.

[84] Vgl. Werle/ Vormbaum, 2018, S. 9f.

[85] Vgl. Hasgall, in: Mihr et al., 2016, S. 12.

[86] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2015, S. 6.

[87] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2018, S. 99.

[88] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2018, S. 99.

[89] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2018, S. 99.

[90] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2018, S. 99.

[91] Vgl. Weiffen, in: Mihr et al., 2018, S. 100.

[92] Vgl. GIZ, 2013, S. 13.

[93] Vgl. GIZ, 2013, S. 13.

[94] Vgl. Proksch, 2018, S. 2.

[95] Vgl. Proksch, 2018, S. 2.

[96] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/2019, S. 22.

[97] Vgl. Proksch, 2018, S. 2.

[98] Vgl. Baechler, 1998, S. 64.

[99] Vgl. Wendenburg, in: KritV 98(1), 2015, S. 36.

[100] Vgl. Wendenburg, in: KritV 98(1), 2015, S. 36.

[101] Vgl. Touval/ Zartmann, in: Crocker/ Hampson/ Aall, 2001, S. 453.

[102] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos/ Lage/ Wierda, 2009, S. 240.

[103] Vgl. Schäfer, 2017, S. 31.

[104] Vgl. Proksch, 2018, S. 22

[105] Vgl. Proksch, 2018, S. 22

[106] Vgl. Schäfer, 2017, S. 37.

[107] Vgl. Porto, in: Engel, 2012, S. 13.

[108] Vgl. Merrils, 2011, S. 28.

[109] Vgl. Porto, in: Engel, 2012, S. 13.

[110] Vgl. Merrils, 2011, S. 28.

[111] Vgl. Porto, in: Engel, 2012, S. 13.

[112] Vgl. Merrills, 2011, S. 32.

[113] Vgl. Wendenburg, in: KritV 98(1), 2015, S. 47.

[114] Vgl. Wendenburg, in: KritV 98(1), 2015, S. 47.

[115] Vgl. Merrills, 2011, S. 30.

[116] Vgl. Wendenburg, in: KritV 98(1), 2015, S. 47f.

[117] Vgl. Kleiboer, 1998, S. 12.

[118] Vgl. Kleiboer, in Journal of Conflict Resolution 40(2), 1996, S. 362.

[119] Vgl. Kleiboer, in Journal of Conflict Resolution 40(2), 1996, S. 362.

[120] Vgl. Kleiboer, in Journal of Conflict Resolution 40(2), 1996, S. 363.

[121] Vgl. Kleiboer, in Journal of Conflict Resolution 40(2), 1996, S. 364.

[122] Vgl. Bercovitch et al., in: Journal of Peace Research 28:7, 1991.

[123] Vgl. Kleiboer, in Journal of Conflict Resolution 40(2), 1996, S. 364.

[124] Vgl. Akademie der Künste, Symposium IV, online.

[125] Interview Henschel, Anhang, S.

[126] Interview Henschel, Anhang, S.

[127] Vgl. Akademie der Künste, Symposium IV, online.

[128] Vgl. Henschel, in ECCHR/ AdK, 2019, S. 59.

[129] Vgl. Henschel, in ECCHR/ AdK, 2019, S. 59.

[130] Vgl. Henschel, in ECCHR/ AdK, 2019, S. 59.

[131] Interview Henschel, Anhang, S. IX.

[132] Namibische Allgemeine Zeitung, 6.06.2020, zitiert nach Kaleck, in: ECCHR/ AdK, 2019, S. 71.

[133] Vgl. Kaleck, in: ECCHR/ AdK, 2019, S. 71.

[134] Vgl. ECCHR/ AdK, Koloniales Erbe: Deutschland und Namibia, online.

[135] Vgl. Akademie der Künste, Symposium V, online.

[136] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 243.

[137] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 243.

[138] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 247.

[139] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 250.

[140] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 250.

[141] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 250.

[142] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 250.

[143] Swartbooi, in: ECCHR/ AdK, 2019, S. 15.

[144] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 248.

[145] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 247.

[146] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/2019, S. 24.

[147] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/2019, S. 24.

[148] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 254.

[149] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 248.

[150] Vgl. Engert/ Jetschke, in: Die Friedens-Warte, 2011, S. 30.

[151] Vgl. Engert/ Jetschke, in: Die Friedens-Warte, 2011, S. 31.

[152] Vgl. Interview Henschel, S. XIV.

[153] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 249.

[154] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 252.

[155] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/2019, S. 24.

[156] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 254.

[157] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos et al., 2009, S. 252.

[158] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos/ Lage/ Wierda, 2009, S. 252.

[159] Handura et al., in: Theurer/ Kaleck, 2020, S. 333.

[160] Handura et al., in: Theurer/ Kaleck, 2020, S. 334.

[161] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos/ Lage/ Wierda, 2009, S. 249.

[162] Vgl. Kirchhoff, in: Ambos/ Lage/ Wierda, 2009, S. 249.

[163] Vgl. Europäisches Parlament, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa (2018/2899(RSP)).

[164] Vgl. Bleeker, in: Bleeker, 2005, S. 160.

[165] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/2019, S. 25.

[166] Vgl. Henschel, in: Spektrum der Mediation 77/2019, S. 25.

Veröffentlicht von Sina M.S.

24, Studentin mit Fernweh und immer einem Buch in der Tasche.

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